Informationen bei Grenzwertüberschreitung

FAQs bei Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser

Bei einem Abkochgebot handelt es sich um die Empfehlung, das Trinkwasser für mindestens 3 Minuten sprudelnd zu kochen. Dadurch werden Keime abgetötet und das Wasser ist nach anschließendem Abkühlen unbedenklich zu benutzen.

Für Trinkwasser gelten sehr hohe Sicherheitsanforderungen. Bereits bei kleinen Mengen von Keimen oder Verunreinigungen des Trinkwassers wird eine Chlorung des Wassers vorgenommen, um Keime abzutöten. Da die Wirksamkeit der Chlorung nicht in allen Versorgungsbereichen unmittelbar gegeben ist, muss das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden.

Nein. Die zur Desinfektion des Trinkwassers eingesetzten Konzentrationen sind gesundheitlich unbedenklich.

Während der Dauer des Abkochgebotes sollte für die Zubereitung von Speisen (z.B. Waschen von Salat, Obst oder Gemüse) nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die betreffenden Nahrungsmittel nachfolgend nicht gekocht, gegart oder gedünstet – also ausreichend erhitzt – werden.
Kaffeemaschinen, die das Wasser auf mindestens 82°C erhitzen, können genutzt werden, da von einer zuverlässigen Abtötung der Keime auszugehen ist. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist nicht bekannt, welche Temperatur beim Aufbrühen erreicht wird, sollte die Kaffeemaschine während der Dauer des Abkochgebotes nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser betrieben werden.
Während der Dauer des Abkochgebotes sollten Eiswürfel nur aus abgekochtem oder abgepacktem Wasser hergestellt werden.
Zur Reinigung im Haushalt und zur Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

Das Abkochgebot gilt so lange, bis die desinfizierende Wirksamkeit der Chlorung nachgewiesen ist und die Beprobungen auf Keime ein unauffälliges Ergebnis zeigen. Die Chlorung des Trinkwassers wird so lange aufrechterhalten, bis die Ursache der Verunreinigung beseitigt und nachgewiesen ist, dass bei den Verbrauchern wieder Wasser in Trinkwasserqualität ankommt.
Über Änderungen der erforderlichen Maßnahmen und der gegenwärtigen Situation werden Sie umgehend informiert.

Tiere können bedenkenlos nicht abgekochtes Leitungswasser trinken. Sie verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem – auch in freier Natur trinken Tiere Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat (z.B. aus Pfützen, Seen oder Flüssen). Die Verkeimung macht Tieren im Regelfall also nichts aus. Auch der Chlorgehalt des Wassers ist unbedenklich.

Wir informieren über verschiedene Kanäle, wie soziale Netzwerke (Facebook, Instagram), die Internetseiten der betroffenen Kommunen und Werke, den Rundfunk, Fernsehen (Saarländischer Rundfunk), Presse sowie in akuten und schwerwiegenden Fällen per Lautsprecherdurchsagen.