Neue Einsparverordnung (EnSiKuMaV)
Energiekosteneinsparung beim Heizen mit Erdgas
Am 24.08.2022 hat das Bundeskabinett die Kurzfristenergieversorgungs-Sicherungs-Maßnahmen-Verordnung (EnSikuMaV) kurz: Einsparverordnung beschlossen. Diese besagt, dass wir Ihnen Informationen über Verbrauch und Energiekosten der letzten Abrechnung zur Verfügung stellen. In einem ersten Schritt weisen wir Sie hierauf pauschal hin.
Für das Versorgungsgebiet der TWL gilt ab 1.11.2022 ein Grundversorgungspreis von 15,43 ct/kWh (inkl. 19 % MWSt).
Berechnungsbeispiele für verschiedene Wohngebäude:
Durchschnittlicher Energieverbrauch 10.850 kWh pro Jahr und damit jährliche Verbrauchskosten 1.674,16 €/Jahr. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach Annahme der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 651 kWh und einer Einsparung von 100,45 € in der kommenden Abrechnungsperiode führen.
Durchschnittlicher Energieverbrauch 23.250 kWh pro Jahr und damit jährliche Verbrauchskosten 3.587,48 €/Jahr. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach Annahme der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 1.395 kWh und einer Einsparung von 215,25 € in der kommenden Abrechnungsperiode führen.
In der Tabelle können Sie die Einsparung bei verschiedenen Verbrauchswerten ablesen:
Absenkung °C | 1 |
---|---|
Einsparung pro °C | 6% |
Arbeitspreis ct/kWh ab 01.11.2022 | 15,43 |
Verbrauch kWh |
Einsparung pro Jahr |
---|---|
5.000 | 46 EUR |
10.000 | 93 EUR |
15.000 | 139 EUR |
20.000 | 185 EUR |
25.000 | 231 EUR |
30.000 | 278 EUR |
40.000 | 370 EUR |
50.000 | 463 EUR |