Erdgaspreise
Preisblätter
TWL Preisblatt Erdgas Grund- und Ersatzversorgung ab April 2023 Mit Gaspreisbremse
Preisblatt Erdgas-, Grund- und Ersatzversorgung Januar 2023
Preisblatt Erdgas-, Grund- und Ersatzversorgung November 2022
Preisblatt Erdgas-, Grund- und Ersatzversorgung Oktober 2022
Preisblatt Erdgas Sonderverträge ab Januar 2022
Allgemeine Tarife (Stand 01.10.2022 mit 7 % Umsatzsteuer)
Grundpreis¹ | Arbeitspreis | |||
---|---|---|---|---|
ohne MwSt. Euro/Monat |
mit MwSt.² Euro/Monat² |
ohne MwSt. Ct/ kWh |
mit MwSt.² Ct/ kWh | |
Kleinverbrauch/Grundpreistarif | 5,11 | 5,47 | 9,92 | 10,61 |
Heizgasvollversorgung | 10,91 | 11,67 | 9,14 | 9,78 |
Allgemeine Tarife (Stand 01.11.2022 mit 7 % Umsatzsteuer)
Grundpreis¹ | Arbeitspreis | |||
---|---|---|---|---|
ohne MwSt. Euro/Monat |
mit MwSt.² Euro/Monat² |
ohne MwSt. Ct/ kWh |
mit MwSt.² Ct/ kWh | |
Kleinverbrauch/Grundpreistarif | 5,11 | 5,47 | 10,69 | 11,44 |
Heizgasvollversorgung | 10,91 | 11,67 | 9,91 | 10,60 |
Weitere Informationen
Die Erdgaspreise enthalten die Energiesteuer gemäß Energiesteuergesetz in Höhe von 0,55 Cent/kWh, die Kosten für den Erwerb von Brennstoffemissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz in Höhe von 0,546 Cent/kWh sowie die Gasspeicherumlage gemäß § 35e EnWG in Höhe von 0,059 Cent/kWh. Ferner enthalten die Erdgaspreise Konzessionsabgaben, die an die Gemeinde abgeführt wird.
Das Erdgasentgelt wird auf der Basis der Netto-Preise ermittelt und erhöht sich um die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe. Die angegebenen Brutto-Preise sind aus Übersichtlichkeitsgründen z. T. gerundet.
Erdgas-Ersatzversorgungstarife (ab 01.10.2022)
für Nicht-Haushaltskunden
Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist in Teil 4 - Energielieferung an Letztverbraucher (§§ 36 - 42a) sowohl die Grundversorgungspflicht als auch die Ersatzversorgung geregelt. Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom 26.Oktober 2006 in der jeweils gültigen Fassung kann eine übergangsweise Versorgung mit Erdgas im Rahmen der sog. Ersatzversorgung erfolgen. Von Ersatzversorgung spricht man, wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch über 10.000 kWh/a liegt und nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Ersatzversorgung endet nach maximal drei Monaten. Um zu gewährleisten, dass Sie danach auch weiterhin mit Gas beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Erdgasliefervertrag mit einem Lieferanten abschließen. Die TWL GmbH beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden ohne registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preisen und sonstigen Bedingungen:
Arbeitspreis | Grundpreis | ||
---|---|---|---|
netto¹ | brutto | netto¹ | brutto |
Cent/kWh | Cent/kWh | EUR/Monat | EUR/Monat |
40,00 | 42,80 | 10,91 | 11,67 |
für unsere Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM)
In die Ersatzversorgung fallen auch Industrie- und Geschäftskunden mit registrierter Lastgangmessung (RLM). Diese Kunden haben in der Regel eine jährliche Leistungsspitze von über 500 kW bzw. einen Gasverbrauch von über 1,5 Mio. kWh/a. Die Technische Werke Losheim GmbH beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preisen und sonstigen Bedingungen.
Gaspreis | Für Beschaffung, Vertrieb und Service berechnet die Technische Werke Losheim GmbH einen Preis in Höhe von 35,00 Cent/kWh (netto). |
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Netznutzungsentgelte: |
Der Gaspreis erhöht sich um die im jeweiligen Netzgebiet und für den jeweiligen Abnahmefall vom Netzbetreiber erhobenen Netznutzungsentgelte bei Entnahme mit registrierter Lastgangmessung: 1. gemäß dem veröffentlichen Zonenpreissystem sowie 2. der Entgelte für Bereitstellung / Messung für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung. Die Netzentgelte entnehmen Sie bitte der Internetseite www.energis-netzgesellschaft.de. |
Steuern und Abgaben | Der Gaspreis sowie die Netznutzungsentgelte erhöhen sich um die RLM-Bilanzierungsumlage, sowie die zum Liefer- und Leistungszeitpunkt gelten Steuern (derzeit Erdgas- und Umsatzsteuer), sowie etwaiger zukünftiger Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen. |
Der Kundenservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001 / 53105 Bonn
Telefon: Mo.-Fr. von 09:00 - 15:00 Uhr 030 22480-500 oder 01805 101000
Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Telefax: 030 22480-323
Mail:verbraucherservice-energie(at)bnetza.de
Bei Fragen/Beanstandungen zur Rechnung und Energielieferung
Bitte richten Sie Ihr Anliegen schriftlich unter Angabe Ihrer Kundennummer (Vertragskonto) an unseren Verbraucherservice: Technische Werke der Gemeinde Losheim GmbH, Streifstraße 1, 66679 Losheim am See.
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens schriftlich kontaktiert wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon:030 / 27 57 240 - 0
Telefax: 030 / 27 57 240 - 69
Internet:www.schlichtungsstelle-energie.de
Mail:info(at)schlichtungsstelle-energie.de