Neue Einsparverordnung

Am 24.08.2022 hat das Bundeskabinett die Kurzfristenergieversorgungs-Sicherungs-Maßnahmen-Verordnung (EnSikuMaV) kurz: Einsparverordnung beschlossen.

Diese besagt, dass wir Ihnen Informationen über Verbrauch und Energiekosten der letzten Abrechnung zur Verfügung stellen. In einem ersten Schritt weisen wir Sie hierauf pauschal hin.
Für das Versorgungsgebiet der TWL gilt ab 1.11.2022 ein Grundversorgungspreis von 15,43 ct/kWh (inkl. 19 % MWSt). 

Berechnungsbeispiele für verschiedene Wohngebäude:

Wohngebäude 70 m2 Wohnfläche – durchschnittlicher Energieverbrauch 10.850 kWh pro Jahr und damit jährliche Verbrauchskosten 1.674,16 €/Jahr. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach Annahme der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 651 kWh und einer Einsparung von 100,45 € in der kommenden Abrechnungsperiode führen.

Einfamilienhaus 150 m2 Wohnfläche – durchschnittlicher Energieverbrauch 23.250 kWh pro Jahr und damit jährliche Verbrauchskosten 3.587,48 €/Jahr. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach Annahme der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 1.395 kWh und einer Einsparung von 215,25 € in der kommenden Abrechnungsperiode führen.
 

In der Tabelle können Sie die Einsparung bei verschiedenen Verbrauchswerten ablesen:

Absenkung °C

1

Einsparung pro °C

6%

Arbeitspreis ct/kWh ab 1.11.2022

15,43

 

 

Verbrauch kWh

Einsparung
pro Jahr

5.000

46 EUR

10.000

93 EUR

15.000

139 EUR

20.000

185 EUR

25.000

231 EUR

30.000

278 EUR

40.000

370 EUR

50.000

463 EUR