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Die Wasserpreise

 

 

Die Wasserpreise in der Übersicht

Preisblatt der "Allgemeinen Tarife für die Versorgung mit Wasser" Anlage II zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV).

Auf Grund des §4 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20.06.1980 liefern die Technischen Werke Losheim ihren Kunden Wasser zu nachstehenden Tarifpreisen:


Allgemeine Tarife für die Versorgung mit Wasser (Stand: 01.01.2023)

Tarifpreise

* incl. Grundwasserentnahmeentgelt in Höhe von 10 ct/m³

** incl. Grundwasserentnahmeentgelt in Höhe von  9 ct/m³

Einheit

ohne MwSt.

mit MwSt.

Mengenpreis
für Haushaltskunden je Kubikmeter gelieferten Wassers Euro/m³1,75*1,87

für sonstige Kunden (Gewerbe, Industrie, öffentl. Einrichtungen, Vereinsanlagen etc.) je Kubikmeter gelieferten Wassers

 

für EMAS/ISO 14001 - zertifizierte Betriebe je Kubikmeter gelieferten Wassers

               

 

Euro/m³

 

Euro/m³

 

    1,75*

 

    1,74**

 

    1,87

 

    1,86

Monatlicher Grundpreis
Der Monatliche Grundpreis beträgt pro WasserzählerEuro/Monat11,2011,98
Kaution StandrohrEuro400,-
Miete StandrohrEuro/Tag1,001,07
Grundpreis StandrohrEuro/a100,00107,00
Verleihpauschale bei Aufstellung durch HWW PersonalEuro100,00107,00

 

 


Vertragsstrafe für unberechtigte Entnahme

Einheit

ohne MwSt.

mit MwSt.

gemäß § 23 AVB Wasser V   100 m3Euro175,--187,25

Pauschalvergütung für Zählerwechsel infolge Frostschäden

Wasserzähler Qn 2,5Euro         70,00*
Wasserzähler Qn 5,0              Euro         80,00*
Wasserzähler Qn 10,0Euro         100,00*
alle übrigenEuro nach Aufwand
Pauschalvergütung für PlombenersatzEuro80,-85,60
Festinstallation TrinkwasserverordnungEuro100,-107,00
Mahn-, Inkasso,; Sperrkosten
Mahnung

Euro

3,353,35
InkassogangEuro26,4326,43

Einstellung der Versorgung nach § 33 (1) AVBWasserV und § 33 (2) AVB Wasser V,

zeitweise oder vorübergehende Absperrung oder Stillegung eines Hausanschlusses gemäß Pkt. XIV der Ergänzenden Bestimmungen der WVL sowie Wiederaufnahme der Versorgung wird nach tatsächlichem Material-, Lohn- und Fremdleistungsaufwand berechnet

wird nach

tatsächlichem

Material-, Lohn

und Fremdleistungs-aufwand

berechnet 

Arbeitsstunde bei Arbeiten am HausanschlussEuro59,4063,56
Arbeitsstunde bei sonstigen ArbeitenEuro59,4070,69

 

Abwassergebühr der

Gemeinde Losheim am See

 

für Schmutzwasser Normal

Euro/m3

4,23*

 

für Schmutzwasser Kleineinleiter

Euro/m3

2,66*

 

für Niederschlagswasser (bezogen auf versiegelte Fläche)**

Euro/m2

0,69*

 


 

* umsatzsteuerfrei


**Für den Bereich Abwasserentsorgung wurde zum 01.01.2006 die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Die neu eingeführte Niederschlagswassergebühr wird künftig von der Gemeinde über den Grundsteuerbescheid veranlagt und eingezogen. Die reduzierte Schmutzwassergebühr wird im Auftrag der Gemeinde weiterhin über die Jahresverbrauchsabrechnung von der TWL erhoben.


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