Für das Versorgungsgebiet der TWL gilt ab 1.11.2022 ein Grundversorgungspreis von 15,43 ct/kWh (inkl. 19 % MWSt).
Berechnungsbeispiele für verschiedene Wohngebäude:
Wohngebäude 70 m2 Wohnfläche – durchschnittlicher Energieverbrauch 10.850 kWh pro Jahr und damit jährliche Verbrauchskosten 1.674,16 €/Jahr. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach Annahme der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 651 kWh und einer Einsparung von 100,45 € in der kommenden Abrechnungsperiode führen.
Einfamilienhaus 150 m2 Wohnfläche – durchschnittlicher Energieverbrauch 23.250 kWh pro Jahr und damit jährliche Verbrauchskosten 3.587,48 €/Jahr. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach Annahme der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 1.395 kWh und einer Einsparung von 215,25 € in der kommenden Abrechnungsperiode führen.
In der Tabelle können Sie die Einsparung bei verschiedenen Verbrauchswerten ablesen:
Absenkung °C | 1 |
Einsparung pro °C | 6% |
Arbeitspreis ct/kWh ab 1.11.2022 | 15,43 |
|
|
Verbrauch kWh | Einsparung |
5.000 | 46 EUR |
10.000 | 93 EUR |
15.000 | 139 EUR |
20.000 | 185 EUR |
25.000 | 231 EUR |
30.000 | 278 EUR |
40.000 | 370 EUR |
50.000 | 463 EUR |