
gültig ab 01. Juli 2009
Allgemeine Preise im Rahmen der Grundversorgungspflicht für die Versorgung mit Erdgas-Niederdruck aus dem Erdgasnetz der Technischen Werke der Gemeinde Losheim GmbH Diese Preise gelten auch bei einer sog.
Ersatzversorgung nach § 38 EnWG sowie für bestehende Verträge im Kleinverbrauchs- und Grundpreistarif.
Grundpreis monatlich*1 | Arbeitspreis | Günstig bei einem Verbrauch | ||||
Tarifpreise | ohne MwSt. € | mit MwSt*² | ohne MwSt | mit MwSt | Jahres- | |
Allgemeine Tarife | ||||||
| €/Monat | 1,12 | 1,34 |
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€/Jahr | 13,49 | 16,05 | ||||
| €/Monat | 5,11 | 6,09 | 5,99 |
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€/Jahr | 61,35 | 73,01 | ||||
Änderungen der Allgemeinen Tarife werden gemäß ihrer öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Heizgasvollversorgung | |||||
jährlich | monatlich | ||||
ohne MwSt € | mit MwSt €*² | ohne MwSt € | mit MwSt €*² | ||
Grundpreis*1 | 101,23 | 120,46 | 8,44 | 10,04 | |
- größer 6kW je kW | 3,68 | 4,38 | 0,31 | 0,37 | |
cent/kwh | |||||
ohne MwSt | mit MwSt *² | ||||
Arbeitspreis pro bezogene kwh | cent/kwh | 5,21 | 6,20 | ||
Im Zusammenhang mit der Preisanpassung weisen wir auf das bestehende Sonderkündigungsrecht hin.
Sondertarife | ||||
Grundpreis¹ | Arbeitspreis | |||
ohne MwSt. €/Jahr | mit MwSt.² €/Jahr | ohne MwSt. Ct/kWh | mit MwSt.² Ct/kWh | |
Heizgas-Sondervereinbarung HGV | 101,23 | 120,46 | 5,02 | 5,97 |
Erstlaufzeit 1 Jahr, Kündigungsfrist 3 Monate zum Laufzeitende | ||||
Grundpreis erhöht sich bei größer 6 kW je kW um | 3,68 | 4,38 | ||
Heizgas-Sondervereinbarung HGS | 101,23 | 120,46 | 4,79 | 5,70 |
Erstlaufzeit 2 Jahre, Kündigungsfrist 3 Monate zum Laufzeitende | ||||
Grundpreis erhöht sich bei größer 6 kW je kW um | 3,68 | 4,38 | ||
Kombibonus | 0,15 | 0,18 | ||
bei gleichzeitigem Strom- und Erdgasbezug von TWL an einer Lieferstelle und Abrechnung über eine gemeinsame Rechnung | ||||
Bei gewerblicher Erdgasverwendung sowie bei Gasanlagen, deren Vertragsleistung 100 kW übersteigt, erteilen wir Preisauskünfte auf Anfrage. Beim Einsatz von Erdgas als Reserve- und Zusatzversorgung zur sog. Spitzenbedarfsabdeckung neben nicht mit Erdgas betriebenen Anlagen sind Sie verpflichtet, uns vor Errichtung einer derartigen Anlage Mitteilung zu machen. In diesem Fall sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen.
Die Erdgaspreise enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden. Die Höchstbeträge der Konzessionsabgaben betragen nach der „Verordnung über Konzessionsabgabe für Strom und Gas (Konzessions-abgabenverordnung - KAV)“ vom 09.01.1992 bei den Allgemeinen Preisen für Kochen und Warmwasser 0,51 Cent/kWh (Gemeinden bis 25.000 Einwohner), 0,61 Cent/kWh (Gemeinden bis 100.000 Einwohner), bei den Allgemeinen Preisen für sonstige Tariflieferungen 0,22 Cent/kWh (Gemeinden bis 25.000 Einwohner), 0,27 Cent/kWh (Gemeinden bis 100.000 Einwohner) und bei den Sondervereinbarungen 0,03 Cent/kWh.
Vereinbarungen mit Städten/Gemeinden darüber, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, genießen Vorrang.
*1 Die Grundpreise werden für den Zeitraum eines Abrechnungsjahres gebildet. Die nachrichtlich angegebenen monatlichen Teilbeträge sind aus Übersichtlichkeitsgründen z.T. gerundet.
*² Das Erdgasentgelt wird auf der Basis der Netto-Preise ermittelt und erhöht sich um die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe. Die angegebenen Brutto-Preise sind aus Übersichtlichkeitsgründen z.T. gerundet.
*³Für Erdgaslieferungen zur Raumheizung, auch in Verbindung mit Kochen und Warmwasserbereitung. Es gelten die zusätzlichen Lieferbedingungen der Heizgas-Sondervereinbarungen HGV bzw. HGS.