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Erdgaspreise

Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung.

Preisblatt für die Versorgung mit ERDGAS

gültig ab 01. Juli 2009
Allgemeine Preise im Rahmen der Grundversorgungspflicht für die Versorgung mit Erdgas-Niederdruck aus dem Erdgasnetz der Technischen Werke der Gemeinde Losheim GmbH Diese Preise gelten auch bei einer sog.
Ersatzversorgung nach § 38 EnWG sowie für bestehende Verträge im Kleinverbrauchs- und Grundpreistarif.

Grundpreis monatlich*1

Arbeitspreis

Günstig bei einem Verbrauch

Tarifpreise

ohne MwSt. €

mit MwSt*²

ohne MwSt
Cent/kWh

mit MwSt
Cent/kWh*²

Jahres-
verbrauch

Allgemeine Tarife


Kleinverbraucher-
tarif


€/Monat

1,12

1,34


8,26


9,83


bis 2.109 kWh

€/Jahr

13,49

16,05


Grundpreistarif

€/Monat

5,11

6,09

5,99


7,13


ab 2.110 kWh

€/Jahr

61,35

73,01


Änderungen der Allgemeinen Tarife werden gemäß ihrer öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Heizgasvollversorgung

jährlich

monatlich

ohne MwSt €

mit MwSt €*²

ohne MwSt €

mit MwSt  €*²

Grundpreis*1
erhöht sich bei einer Vertragsleistung

101,23

120,46

8,44

10,04

- größer 6kW je kW

3,68

4,38

0,31

0,37



cent/kwh

ohne MwSt

mit MwSt *²

Arbeitspreis pro bezogene kwh

cent/kwh

5,21

6,20


Im Zusammenhang mit der Preisanpassung weisen wir auf das bestehende Sonderkündigungsrecht hin.

Sonderpreise

Sondertarife

Grundpreis¹

Arbeitspreis

ohne MwSt.

€/Jahr

mit MwSt.²

€/Jahr

ohne MwSt.

Ct/kWh

mit MwSt.²

Ct/kWh

Heizgas-Sondervereinbarung HGV³

101,23

120,46

5,02

5,97

Erstlaufzeit 1 Jahr, Kündigungsfrist 3 Monate zum Laufzeitende

Grundpreis erhöht sich bei größer 6 kW je kW um

3,68

4,38

Heizgas-Sondervereinbarung HGS³

101,23

120,46

4,79

5,70

Erstlaufzeit 2 Jahre, Kündigungsfrist 3 Monate zum Laufzeitende

Grundpreis erhöht sich bei größer 6 kW je kW um

3,68

4,38

Kombibonus

0,15

0,18

bei gleichzeitigem Strom- und Erdgasbezug von TWL an einer Lieferstelle und Abrechnung über eine gemeinsame Rechnung

Bei gewerblicher Erdgasverwendung sowie bei Gasanlagen, deren Vertragsleistung 100 kW übersteigt, erteilen wir Preisauskünfte auf Anfrage. Beim Einsatz von Erdgas als Reserve- und Zusatzversorgung zur sog. Spitzenbedarfsabdeckung neben nicht mit Erdgas betriebenen Anlagen sind Sie verpflichtet, uns vor Errichtung einer derartigen Anlage Mitteilung zu machen. In diesem Fall sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen.

Die Erdgaspreise enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden. Die Höchstbeträge der Konzessionsabgaben betragen nach der „Verordnung über Konzessionsabgabe für Strom und Gas (Konzessions-abgabenverordnung - KAV)“ vom 09.01.1992 bei den Allgemeinen Preisen für Kochen und Warmwasser 0,51 Cent/kWh (Gemeinden bis 25.000 Einwohner), 0,61 Cent/kWh (Gemeinden bis 100.000 Einwohner), bei den Allgemeinen Preisen für sonstige Tariflieferungen 0,22 Cent/kWh (Gemeinden bis 25.000 Einwohner), 0,27 Cent/kWh (Gemeinden bis 100.000 Einwohner) und bei den Sondervereinbarungen 0,03 Cent/kWh.
Vereinbarungen mit Städten/Gemeinden darüber, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, genießen Vorrang.

*1 Die Grundpreise werden für den Zeitraum eines Abrechnungsjahres gebildet. Die nachrichtlich angegebenen monatlichen Teilbeträge sind aus Übersichtlichkeitsgründen z.T. gerundet.

*² Das Erdgasentgelt wird auf der Basis der Netto-Preise ermittelt und erhöht sich um die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe. Die angegebenen Brutto-Preise sind aus Übersichtlichkeitsgründen z.T. gerundet.

*³Für Erdgaslieferungen zur Raumheizung, auch in Verbindung mit Kochen und Warmwasserbereitung. Es gelten die zusätzlichen Lieferbedingungen der Heizgas-Sondervereinbarungen HGV bzw. HGS.